In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister erneut auf die Pflichten der Bürgerinnen und Bürger zur Straßenreinigung hingewiesen. Gerade im Herbst und Winter ist es wichtig, Gehwege und andere betroffene Verkehrsflächen von Laub, Schmutz, Schnee und Eis freizuhalten.
Die Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Sottrum regelt, wer für die Reinigung verantwortlich ist. Die ergänzende Straßenreinigungsverordnung legt fest, welche Flächen zu reinigen sind und welche Anforderungen insbesondere beim Winterdienst gelten.
So müssen beispielsweise Gehwege bei Schnee und Glätte grundsätzlich auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gestreut werden. Der Winterdienst ist werktags bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr durchzuführen und bei Bedarf bis 18:30 Uhr zu wiederholen.
Die Gemeinde bittet alle Grundstückseigentümer, ihren Verpflichtungen nachzukommen und damit zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beizutragen.
Weitere Informationen und die geltenden Regelungen finden Sie in den folgenden Dokumenten: